Google Analytics nutzen & Datenschutz-Richtlinien berücksichtigen

Julia am in Online MarketingVisibility

Die Google Privacy Policy ist kein brandaktuelles, aber doch immer gegenwärtiges und vor allem wichtiges Thema. Konkret geht es dabei darum, dass jeder Nutzer von Google Analytics auf seiner Website Hinweise auf diese Nutzung anbringen muss. Erfahren Sie hier, was es dabei zu beachten gilt.

Doch was müssen Sie nun bei der Nutzung von Google Analytics beachten?

Google Analytics bietet seinen Nutzern die Möglichkeit, das Verhalten der User auf der eigenen Website nachzuverfolgen und zu analysieren. Dabei werden Cookies verwendet und unterschiedliche Daten der Website-User gespeichert.

Um als Website-Inhaber den Datenschutz-Richtlinien zu entsprechen, müssen folgende Punkte beachtet werden:

  • Im Impressum sollte der Hinweis angebracht werden, dass Sie Google Analytics auf Ihrer Website verwenden. Zusätzlich soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass jeder User die Möglichkeit hat, das Speichern von privaten Daten zu deaktivieren. Beispiel für diesen Text:

  • Bei der Nutzung von Remarketing-Kampagnen (= dabei werden Nutzer angesprochen, die sich bereits auf der Website befanden) gibt es einen zusätzlichen Hinweis. So könnte dieser formuliert werden:

Nähere Infos dazu können Sie hier direkt beim Google Support einholen!

  • Wenn Sie das Feature „demografische Merkmale“ in Google Analytics aktiviert haben, erhalten Sie Informationen über zum Beispiel Alter, Geschlecht oder Interessen Ihrer Zielgruppe. Wichtig ist, die Datenschutzerklärung auf der eigenen Website anzupassen und darauf hinzuweisen, dass die Funktion „demografische Merkmale“ genutzt wird. Zusätzlich muss es einen Hinweis darauf gegeben werden, dass jeder User in seinen eigenen Anzeigen-Einstellungen bei Google eine Widerspruchsmöglichkeit. So könnte der Text aussehen:

(Quelle: http://t3n.de/magazin/einstieg-arbeit-demografischen-merkmalen-google-analytics-235794/)

  • Eine weitere Anmerkung, die Sie Ihren Website-Usern auf der Website bereitstellen sollten, betrifft die Möglichkeit, IP-Adressen zu anonymisieren. Google Analytics bietet seit 2010 diese Möglichkeit an, damit Website-Inhaber die Datenschutz-Richtlinien in einigen Ländern einhalten können. Das bedeutet, dass ein Website-Inhaber über die Funktion „_anonymizeIp“ gewährleisten kann, dass keinerlei personenbezogene Daten gespeichert oder verarbeitet werden. Nähere Infos dazu erhalten Sie hier direkt vom Google Support. Beispiel:

Wir empfehlen, Ihre Datenschutz-Erklärungen auf diese Punkte zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen!

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